WeMove Europe ist eine wertebasierte europäische Gemeinschaft. Wir wollen den Einfluss der Zivilbevölkerung stärken, um Europa im Namen des Planeten, aller Menschen und zukünftiger Generationen zum Besseren zu verändern.
Europäisches Patentamt
Appell:
Immer häufiger patentieren internationale Konzerne konventionell gezüchtetes Obst, Gemüse, Getreide und Tiere. So können sie kontrollieren, was gezüchtet, angebaut, gehalten und gegessen wird und zu welchem Preis es verkauft wird. Schrittweise bilden sie ein Monopol über unsere Ernährung.
Lassen Sie nicht zu, dass Konzerne das Patentrecht weiterhin systematisch missbrauchen: Setzen Sie sich im Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation und in der Europäischen Union dafür ein, dass keine Patente auf Pflanzen, Tiere und Saatgut mehr erteilt werden!
Was passiert jetzt?
Wir bereiten einen Masseneinspruch gegen Syngentas Patent auf die sogenannte Flavonol-Tomate vor. Wir wollen nicht zulassen, dass eine einzige Firma den Anspruch auf einen natürlich vorkommenden Stoff hat, der auch noch extrem gesundheitsfördernd ist. Sie können uns unterstützen, indem Sie unseren Einspruch an das Europäische Patentamt unterstützen. Wir haben noch bis zum 6. Mai Zeit, das Patent anzufechten.
Hintergrund
Ein Patent hat zur Folge, dass ein frei zugängliches Gut der Natur zum Eigentum eines Konzerns wird. Die Natur wird ihres Reichtums für uns alle beraubt.
Das Europäische Patentamt ist ein Teil der Europäischen Patentorganisation. Der Europäische Verwaltungsrat ist der zweite Teil dieser Patentorganisation. Der Verwaltungsrat kontrolliert das Amt und kann dem Amt auch Vorgaben machen. Im Verwaltungsrat sind alle 38 Mitgliedsstaaten der Europäischen Patentorganisation, darunter die 28 EU Ländern, aber auch die Schweiz, Norwegen oder die Türkei. Als europäische Bürgerbewegung fordern wir diese Mitgliedsstaaten auf, dem Treiben des Patentamtes ein Ende zu setzen.
Die Europäische Patentorganisation arbeitet auf der Grundlage einer Richtlinie, die die Europäische Union erlassen hat. Diese Richtlinie ist eine Grundlage für das Europäische Patentübereinkommen, in dem Patente auf Leben aus konventioneller Züchtung ausdrücklich untersagt sind (Art 53 b, EPÜ). Die Europäische Kommission kann darauf drängen, dass Patente nur im gesteckten Rahmen vergeben werden.