Im November 2023 erzielten das EU-Parlament, die Kommission und der Rat eine politische Einigung über die Überarbeitung der Richtlinie über Umweltkriminalität. Die Einigung kriminalisiert "mit dem Ökozid vergleichbare Fälle", d. h. Handlungen, die weit verbreitete, erhebliche und irreversible oder lang anhaltende Schäden an großen oder wichtigen Ökosystemen, Lebensräumen oder der Qualität von Luft, Boden oder Wasser verursachen. Insbesondere werden viele weitere Fälle von Umweltvergehen als Straftaten aufgenommen, wie z. B. illegaler Holzeinschlag und Zerstörung von Lebensräumen, und es werden harte Strafen und sogar Gefängnisstrafen vorgesehen.
Dies ist ein großer Schritt nach vorn für den Umweltschutz. Die Vereinbarung wird im Frühjahr 2024 formell verabschiedet, und die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, sie auf nationaler Ebene umzusetzen. Weitere Einzelheiten finden Sie hier beim EU-Parlament und in internationalen Medien.